Reh Kendermann GmbH Weinkellerei

Reh-Kendermann

Reh Kendermann GmbH Weinkellerei
Mit Enthusiasmus und einer Leidenschaft für gute Weine gründete CarlReh im Jahr 1920 an der Mosel ein Handelsunternehmen für Trauben,Most und Wein. Wenige Jahre darauf baute er dort seine erste großeKellerei. Innovativ und stets auf beste Qualität bedacht, wuchs das Unternehmen zu einer der größten Kellereien Deutschlands. DerZusammenschluss der Kellereien Carl Reh, Leiwen, und HermannKendermann, Bingen, machte die Reh Kendermann GmbH Weinkellereizu einem der führenden Weinexporteure Deutschlands.

Noch heute ist die Kellerei in Familienbesitz von Andrea und Carl Reh –mittlerweile in der dritten Generation. Carl Reh fühlt sich den Wertenseines Großvaters, qualitativ hochwertigen Wein zu produzieren und zuvertreiben, verpflichtet.

Die Reh Kendermann GmbH Weinkellerei ist eine der modernstenWeinkellereien Deutschlands und führend in Technik und Produktionvon Premium Markenweinen. Sie war die erste Kellerei, die Weinetemperaturkontrolliert vergärte. Zudem ist sie der größte Exporteur fürdeutsche Markenweine. Zu diesen zählt auch Black Tower, dieerfolgreichste deutsche Weinmarke weltweit. Zudem ist RehKendermann der Importeur für die international erfolgreicheAustralische Marke Lindeman’s.

Im Geschäftsjahr 2009/2010 (1. Juli 2009 - 30. Juni 2010)erwirtschaftete Reh Kendermann einen Umsatz von 76 Millionen Euro.

Der Hauptsitz der Reh Kendermann GmbH Weinkellerei mitGeschäftsleitung, Vertrieb, Verwaltung, Kellerei, Abfüllung undWeinlager ist in Bingen angesiedelt. Am Standort Oprisor, imSüdwesten Rumäniens, wurden in den vergangenen acht Jahren 252Hektar Weinberge neu gepflanzt. Ab Herbst 2011 steht dieseGesamtfläche im Ertrag.

Reh Kendermann legt Wert auf Sicherheit und Qualität. DasUnternehmen ist nach BRC Standard „Grade A“ sowie IFS „higherlevel“ zertifiziert. Die Kellereien unterliegen den strengenAnforderungen des HACCP Systems. Sämtliche Weine aus der Bio-Linie entsprechen den Vorschriften des „ökologischen Landbaus“gemäß der VO (EWG) Nr. 2092/91.

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