Die DOCa Rioja modifiziert ihr Reglement

Einzellagen-Weine und Schaumweine werden eingeführt

(mer)  Mit ihrem speziellen Strategieplan 2005 bis 2020 will die Rioja ihre Leader-Position als spanische Qualitäts-Weinregion stärken. Ein erster Meilenstein war die Überarbeitung des Reglements in Bezug auf die Kategorien Reservas und Gran Reservas. 

Einzellagen-Weine und Schaumweine werden eingeführt

(mer)  Mit ihrem speziellen Strategieplan 2005 bis 2020 will die Rioja ihre Leader-Position als spanische Qualitäts-Weinregion stärken. Ein erster Meilenstein war die Überarbeitung des Reglements in Bezug auf die Kategorien Reservas und Gran Reservas. So wird ab dem 1. Januar 2019 eine minimale Flaschenreife für die Kategorie Reserva vorgeschrieben sein, gleichzeitig gewährt die neue Regelung mehr Flexibilität bezüglich der Flaschenreife der Gran Reservas. Zudem wird es künftig möglich sein, auch sortenreine Weißweine aus allen zugelassenen weißen Sorten als Reservas oder Gran Reservas auf den Markt zu bringen. Diese Maßnahmen sollen die Qualitätsbemühungen stärken und das Reglement vermehrt an die Anforderungen des Marktes anpassen.

Neu: Lagenbezeichnungen auf dem Rücketikett

Ein zweiter Meilenstein wird nun mit der neuen Kategorie «Weine aus Einzellagen» realisiert. Der Markt fordert seit langem präzisere Bezeichnungen für Weine, die aus ganz konkreten Lagen stammen. Vorreiter dieser Entwicklung sind Produzenten, die bereits Lagenweine auf dem Markt haben. Aber auch Opinion Leader und Konsumenten wünschen sich diesbezügliche Informationen auf dem Etikett.

Neu wird es deshalb möglich sein, genaue Lagenbezeichnungen auf dem Garantiesiegel (Rücketikett) der bereits bestehenden Kategorien (Joven, Crianza, Reserva und Gran Reserva) aufzuführen. Diese bisherigen Klassifikationen bleiben bestehen. Mit diesem neuen, direkten Bezug zum Terroir spiegelt die Ursprungsbezeichnung die große Diversität der Rioja-Weine wider.

Um die neuen Lagenbezeichnungen nutzen zu können, müssen die Kellereien konkrete Anforderungen des Kontrollrates erfüllen. So ist es beispielsweise erforderlich, dass die betreffenden Einzellagen natürliche, nachvollziehbare Grenzen aufweisen. Das minimale Durchschnittsalter der betreffenden Reben wurde mit 35 Jahren festgelegt und die Erträge müssen 20 Prozent unter den gesetzlich vorgeschriebenen Maximalmengen liegen. Zudem ist nur die Lese von Hand zugelassen. Alle Weine werden einer doppelten Qualitätskontrolle unterzogen, die erste findet zu Beginn des Zertifizierungsprozesses statt, die zweite unmittelbar bevor die Weine auf den Markt kommen. In einem zweiten Schritt arbeitet der Kontrollrat nun an einem Regelwerk, dass die Nennung von Subregionen und Gemeinden auf erlaubt. Auch hier ist das Ziel, den Konsumenten exaktere Informationen über die Weine zu vermitteln.

Neu: Schaumweine

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft qualitativ hochwertige Weiß- und Rosé-Schaumweine, die neu ebenfalls das Rioja-Garantiesiegel tragen dürfen. Damit wird die Rioja-Palette, die bisher Weiß-, Rosé- und Rotweine umfasste, um eine vierte, prestigeträchtige Kategorie erweitert. Die betreffenden Schaumweine müssen alle nach dem traditionellen Verfahren produziert werden, wonach die zweite Gärung in der Flasche stattfinden muss. Die Schaumweine werden vor ihrer Markteinführung ebenfalls zweifach, nämlich analytisch als auch sensorisch, geprüft. Für Basisprodukte ist ein Ausbau auf der Hefe von mindestens 15 Monaten vorgesehen, Spitzenprodukte müssen gar 36 Monate auf der Hefe reifen. Damit wird der Qualitätsanspruch bezüglich dieser neuen Kategorie unterstrichen.

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